Vertragssichtung
- Umfang und Dauer der Nutzungsrechte
- Exklusivität und Wettbewerbsklauseln
- Vergütung, Zahlungsziele, Vertragsstrafen
- Freigabe-, Abnahme- und Löschpflichten
- Haftung und Gerichtsstand
Kooperationen, Verträge, Zahlen. Drei Bereiche, die zusammengehören – und die wir deshalb nicht auf drei Dienstleister verteilen.
Jede Anfrage landet bei uns, nicht im DM-Postfach. Wir prüfen, priorisieren, verhandeln und begleiten die Kampagne bis zur letzten Rechnung.
Marke, Produkt, Zeitraum, Budget: Wir klären die Eckdaten, bevor wir dem Talent überhaupt etwas vorlegen. Was nicht passt, sagen wir freundlich ab.
Wir kalkulieren Formate, Laufzeiten, Exklusivität und Nutzungsrechte transparent – und verhandeln Konditionen, die zur Leistung passen.
Erst wenn der Vertrag geprüft ist, wird produziert. Nutzungsrechte, Whitelisting und Werbekennzeichnung werden schriftlich festgehalten.
Wir steuern Timings, Freigabeschleifen und Veröffentlichungsfenster, damit beide Seiten wissen, wann was passiert.
Nach der Kampagne gibt es Zahlen zu Reichweite und Interaktion – und eine Rechnung, die die Buchhaltung der Marke ohne Rückfragen verarbeiten kann.
Influencer-Verträge regeln oft mehr, als auf den ersten Blick sichtbar ist: zeitlich unbegrenzte Nutzung, stille Exklusivität, Vertragsstrafen. Wir lesen genau – und holen für die Beratung Fachanwält:innen dazu.
Wir bereiten den Sachverhalt auf und übergeben an die Partnerkanzlei – inklusive Belegen, Screenshots und Chronologie.
Wichtig: Studio Sera ist eine Management-Agentur und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir sichten Unterlagen, bereiten sie auf und koordinieren die Zusammenarbeit. Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen Fachanwält:innen.
Der größte Stolperstein im Creator-Business sind nicht die Einnahmen, sondern alles, was danach kommt: Belege, Umsatzsteuer, Sachbezüge, Fristen.
Wichtig: Steuerberatung ist in Deutschland Steuerberater:innen vorbehalten. Wir organisieren, dokumentieren und bereiten auf – die Beratung und die Erstellung von Erklärungen übernimmt die Partnerkanzlei.
Weil ein öffentliches Roster vor allem einem nützt: der Konkurrenz. Es lädt zur Abwerbung ein, macht Konditionen vergleichbar und verwandelt Creator in einen Katalog. Wir arbeiten stattdessen mit Vertraulichkeit als Teil der Leistung.
Für Marken ändert das wenig: Nach einem kurzen Briefing bekommt ihr passende Creator namentlich vorgeschlagen – mit Reichweiten, Beispielinhalten und Preis. Der Unterschied ist nur, dass diese Informationen zu euch gehen und nicht ins offene Netz.
Die vollständige Liste bekommt ihr auf Anfrage – mit Kampagnen und, wo das Unternehmen einverstanden ist, direkten Ansprechpartnern für eine Rückfrage.
Öffentlich führen wir sie nicht auf. Bei einem bewusst kleinen Roster ließe sich aus den Marken zurückrechnen, wen wir vertreten – die Logo-Leiste wäre also nichts anderes als das Roster mit einem Umweg. Umgekehrt gilt dasselbe für euch: Eure Kampagne erscheint nur mit eurer ausdrücklichen Zustimmung.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen – mit einer echten Aussage zu Machbarkeit, Zeitraum und Konditionen, nicht mit einer Eingangsbestätigung.
Das hängt von Format, Laufzeit, Exklusivität und Nutzungsrechten ab. Nach der Anfrage bekommt ihr ein Angebot, in dem jede Position einzeln ausgewiesen ist.
Ja. Wir übernehmen laufende Verträge, sortieren die Buchhaltung nach und klären offene Themen aus alten Kooperationen – auch rückwirkend.
Nein. Wir bereiten alles vor, erklären Zusammenhänge und koordinieren – die eigentliche Beratung übernehmen unsere Partnerkanzleien. Für dich bleibt es trotzdem ein Ansprechpartner.
Über eine prozentuale Beteiligung an vermittelten Kooperationen, optional ergänzt um eine Pauschale für laufende Organisation. Alles steht im Vertrag, bevor die erste Anfrage bearbeitet wird.